4.2 Firmenbuchanmeldung und Beilagen
Firmenbuchanmeldung
Die Bestellung von Geschäftsführern sowie jede Änderung einer Vertretungsbefugnis ist unverzüglich beim dafür zuständigen Firmenbuchgericht (siehe § 120 JN) zur Eintragung anzumelden (§ 17 Abs 1 GmbHG). Der Antrag ist von den aktiven Geschäftsführern in der zur Vertretung befugten Anzahl gerichtlich oder notariell beglaubigt zu unterfertigen (siehe § 11 UGB). Zu beachten ist, dass eine aktive Vertretungslegitimation – vor allem dann, wenn der neu bestellte Geschäftsführer den Antrag selbst stellt – zum Zeitpunkt der Unterfertigung des Antrages bereits gegeben sein muss.