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Dokument-ID: 1125099
5.2 Firmenbuchanmeldung und Beilagen
Firmenbuchanmeldung
Die Anmeldung der Löschung des Einzelunternehmens ist vom Inhaber zur Eintragung in das Firmenbuch anzumelden. Diese Anmeldung muss gerichtlich oder notariell beglaubigt unterfertigt sein (§ 11 UGB) und gliedert sich in der Regel in eine Sachverhaltsdarstellung und einen konkreten Eintragungsantrag: