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Dokument-ID: 1125287
6.2 Firmenbuchanmeldung und Beilagen
Firmenbuchanmeldung
Ein Antrag auf Veränderung im Stande der Gesellschafter einer GmbH ist von den aktiven Geschäftsführern in der zur Vertretung befugten Anzahl zu unterfertigen. Es bedarf keiner beglaubigten Unterfertigung der Firmenbuchanmeldung (§ 11 FBG).