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Dokument-ID: 1148357
8.1 Firmenbuchanmeldung und Beilagen
Allgemeine Anmerkungen
Aufgrund der kommerziellen und auch rechtlichen Bedeutung von Internetseiten sollen die im Firmenbuch eingetragenen Rechtsträger (vgl § 2 FBG) die Möglichkeit haben, auch ihre Internetadressen in der ADV-Datenbank eintragen zu lassen (siehe § 3 Abs 3 FBG).