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Dokument-ID: 1132005
4.1.1 Beginn der Geschäftsführerfunktion
Allgemeines
Damit eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung handeln kann, benötigt diese Geschäftsführer. Diese Geschäftsführer müssen von den dazu berufenen Organen bestellt werden. Grundsätzlich sind dazu die Gesellschafter der GmbH berufen. In wenigen Ausnahmefällen kann die Bestellung aber auch von anderen Personen oder Institutionen erfolgen.