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Dokument-ID: 1148236
5.2 Firmenbuchanmeldung und Beilagen
Firmenbuchanmeldung
Die Eintragung eines Wechsels der unbeschränkt haftenden Gesellschafter bei der Offenen Gesellschaft ist von sämtlichen (vertretungsbefugten aber auch nicht vertretungsbefugten) unbeschränkt haftenden Gesellschaftern zur Eintragung in das Firmenbuch anzumelden (siehe § 107 Abs 1 UGB). Diese Anmeldung muss gerichtlich oder notariell beglaubigt unterfertigt sein (§ 11 UGB) und gliedert sich idR in eine Sachverhaltsdarstellung und einen konkreten Eintragungsantrag: