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Aktiengesetz (AktG)
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                ERSTER TEIL § 1. - § 15.
 Allgemeine Vorschriften- § 1. Begriff der Aktiengesellschaft
- § 2. Gründer
- § 3. Börsenotierung
- § 4. Firma
- § 5. Sitz
- § 6. Grundkapital
- § 7. Mindestnennbetrag des Grundkapitals
- § 8. Art und Mindestbeträge der Aktien
- § 8a. Ausgabebetrag der Aktien
- § 9. Namensaktien
- § 10. Inhaberaktien
- § 10a. Nachweis der Aktionärseigenschaft bei Inhaberaktien
- § 11. Aktien besonderer Gattung
- § 12. Stimmrecht
- § 12a. Vorzugsaktien ohne Stimmrecht
- § 13. Formvorschriften, Begriffsbestimmungen
- § 14. Gericht
- § 15. Wesen des Konzerns und des Konzernunternehmens
 
- 
                ZWEITER TEIL § 16. - § 47.
 Gründung der Gesellschaft- § 16. Feststellung der Satzung
- § 17. Inhalt der Satzung
- § 18. Veröffentlichungen der Gesellschaft
- § 19. Sondervorteile. Gründungsaufwand
- § 20. Sacheinlagen. Sachübernahmen
- § 21. Errichtung der Gesellschaft
- § 22. Nachträgliche Aktienübernahme durch die Gründer
- § 23. Erster Aufsichtsrat und Vorstand
- § 24. Gründungsbericht
- § 25. Gründungsprüfung
- § 26. Umfang der Gründungsprüfung
- § 27. Meinungsverschiedenheiten zwischen Gründern und Gründungsprüfern. Auslagen und Entlohnung der Gründungsprüfer
- § 28. Anmeldung der Gesellschaft
- § 28a. Leistung der Einlagen
- § 29. Inhalt der Anmeldung
- § 30.
- § 31. Prüfung durch das Gericht
- § 32. Inhalt der Eintragung
- § 33. Veröffentlichung der Eintragung. Veröffentlichung der Eröffnungsbilanz
- § 34. Handeln im Namen der Gesellschaft vor der Eintragung. Verbotene Aktienausgabe
- § 35. Einpersonen-Gesellschaft
- § 39. Verantwortlichkeit der Gründer
- § 40. Verantwortlichkeit anderer Personen neben den Gründern
- § 41. Verantwortlichkeit des Vorstands und des Aufsichtsrats
- § 42. Verantwortlichkeit der Gründungsprüfer
- § 43. Verzicht und Vergleich
- § 44. Verjährung der Ersatzansprüche
- § 45. Nachgründung
- § 46. Eintragung der Nachgründung
- § 47. Ersatzansprüche bei der Nachgründung
 
- 
                DRITTER TEIL § 47a. - § 69.
 Rechtsverhältnisse der Gesellschaft und der Gesellschafter- § 47a. Gleichbehandlung der Aktionäre
- § 48. Haftung für die Verbindlichkeiten der Aktiengesellschaft
- § 49. Hauptverpflichtung der Aktionäre
- § 50. Nebenverpflichtungen der Aktionäre
- § 51. Keine Zeichnung eigener Aktien; Aktienübernahme für Rechnung der Gesellschaft oder durch ein Tochterunternehmen
- § 52. Keine Rückgewähr der Einlagen
- § 53. Gewinnbeteiligung der Aktionäre
- § 54. Keine Verzinsung der Einlagen
- § 54a. Abschlagszahlung auf den Bilanzgewinn
- § 55. Vergütung von Nebenleistungen
- § 56. Haftung der Aktionäre beim Empfang verbotener Zahlungen
- § 57. Folgen nicht rechtzeitiger Einzahlung
- § 58. Ausschluß säumiger Aktionäre
- § 59. Zahlungspflicht der Vormänner
- § 60. Keine Befreiung der Aktionäre von ihren Leistungspflichten
- § 61. Eintragung von Namensaktien im Aktienbuch
- § 62. Übertragung von Namensaktien, Vinkulierung
- § 63. Rechtsgemeinschaft an einer Aktie
- § 64. Berechnung der Aktienbesitzzeit
- § 65. Erwerb eigener Aktien
- § 65a. Veräußerung und Einziehung eigener Aktien
- § 65b. Inpfandnahme eigener Aktien
- § 66. Erwerb eigener Aktien durch Dritte
- § 66a. Finanzierung des Erwerbs von Aktien der Gesellschaft
- § 67. Kraftloserklärung von Aktien durch die Gesellschaft
- § 68. Neue Urkunden an Stelle beschädigter oder verunstalteter Aktien
- § 69. Neue Gewinnanteilscheine
 
- 
                VIERTER TEIL § 70. - § 136.
 Verfassung der Aktiengesellschaft- 
                ERSTER ABSCHNITT § 70. - § 85.
 Vorstand- § 70. Leitung der Aktiengesellschaft
- § 71. Vertretung der Aktiengesellschaft
- § 72. Zeichnung des Vorstands
- § 73. Änderung des Vorstands und der Vertretungsbefugnis seiner Mitglieder
- § 74. Beschränkung der Vertretungsbefugnis
- § 75. Bestellung und Abberufung des Vorstands
- § 76. Bestellung durch das Gericht
- § 77.
- § 78. Grundsätze für die Bezüge der Vorstandsmitglieder
- § 78a. Grundsätze für die Bezüge der Vorstandsmitglieder in börsenotierten Gesellschaften
- § 78b. Abstimmung über die Vergütungspolitik und Veröffentlichung
- § 78c. Erstellung eines Vergütungsberichts für die Bezüge der Vorstandsmitglieder in börsenotierten Gesellschaften
- § 78d. Recht auf Abstimmung über den Vergütungsbericht
- § 78e. Veröffentlichung des Vergütungsberichts
- § 79. Wettbewerbsverbot
- § 80. Kreditgewährung an Vorstandsmitglieder
- § 81. Bericht an den Aufsichtsrat
- § 82. Rechnungswesen
- § 83. Vorstandspflichten bei Verlust
- § 84. Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder
- § 85. Stellvertreter von Vorstandsmitgliedern
 
- 
                ZWEITER ABSCHNITT § 86. - § 99.
 Aufsichtsrat- § 86. Zusammensetzung des Aufsichtsrats
- § 87. Wahl und Abberufung
- § 88. Entsendung von Mitgliedern in den Aufsichtsrat
- § 89. Bestellung durch das Gericht
- § 90. Unvereinbarkeit der Zugehörigkeit zum Vorstand und zum Aufsichtsrat
- § 91. Veröffentlichung der Änderungen im Aufsichtsrat
- § 92. Innere Ordnung des Aufsichtsrats
- § 93. Teilnahme an Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse
- § 94. Einberufung des Aufsichtsrats
- § 95. Aufgaben und Rechte des Aufsichtsrats
- § 95a. Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen
- § 96. Bericht an die Hauptversammlung
- § 97. Vertretung der Gesellschaft
- § 98. Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder
- § 98a. Grundsätze für die Bezüge der Aufsichtsratsmitglieder in börsenotierten Gesellschaften
- § 99. Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Aufsichtsratsmitglieder
 
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                DRITTER ABSCHNITT § 100. - § 101.
 Gemeinsame Vorschriften für die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats
- 
                VIERTER ABSCHNITT § 102. - § 136.
 Hauptversammlung- 
                Erster Unterabschnitt § 102. - § 104.
 Allgemeines
- 
                Zweiter Unterabschnitt § 105. - § 110.
 Vorbereitung der Hauptversammlung
- 
                Dritter Unterabschnitt § 111. - § 115.
 Teilnahmeberechtigung und Vertretung
- 
                Vierter Unterabschnitt § 116. - § 120.
 Innere Ordnung der Versammlung
- 
                Fünfter Unterabschnitt § 121. - § 129.
 Abstimmung- § 121. Beschlussfähigkeit, Beschlussmehrheit
- § 122. Verfahren
- § 123. Stimmrecht bei teileingezahlten Aktien
- § 124. Ruhen des Stimmrechts bei Verstoß gegen Meldepflichten
- § 125. Ausschluss des Stimmrechts bei Interessenkonflikten
- § 126. Fernabstimmung
- § 127. Abstimmung per Brief
- § 128. Abstimmungsergebnis, Beschluss
- § 129. Sonderbeschluss über die Aufhebung oder Beschränkung des Vorzugs
 
- 
                Sechster Unterabschnitt § 130. - § 133.
 Sonderprüfung
- 
                Siebenter Unterabschnitt § 134. - § 136.
 Geltendmachung von Ersatzansprüchen
 
- 
                
 
- 
                
- 
                SECHSTER TEIL § 145. - § 194.
 Satzungsänderung. Maßnahmen der Kapitalbeschaffung und Kapitalherabsetzung- 
                ERSTER ABSCHNITT § 145. - § 148.
 Satzungsänderung
- 
                ZWEITER ABSCHNITT § 149. - § 174.
 Maßnahmen der Kapitalbeschaffung- 
                Erster Unterabschnitt § 149. - § 158.
 Kapitalerhöhung- § 149. Voraussetzungen
- § 150. Kapitalerhöhung mit Sacheinlagen
- § 151. Anmeldung und Prüfung des Beschlusses
- § 152. Zeichnung der neuen Aktien
- § 153. Bezugsrecht
- § 154. Zusicherungen von Rechten auf den Bezug neuer Aktien
- § 155. Anmeldung und Eintragung der Durchführung
- § 156. Wirksamwerden der Kapitalerhöhung
- § 157. Veröffentlichung der Eintragung
- § 158. Verbotene Ausgabe von Aktien und Zwischenscheinen
 
- 
                Zweiter Unterabschnitt § 159. - § 168.
 Bedingte Kapitalerhöhung- § 159. Voraussetzungen
- § 160. Erfordernisse des Beschlusses
- § 161. Bedingte Kapitalerhöhung mit Sacheinlagen
- § 162. Anmeldung und Prüfung des Beschlusses
- § 163. Veröffentlichung der Eintragung
- § 164. Verbotene Aktienausgabe
- § 165. Bezugserklärung
- § 166. Ausgabe der Bezugsaktien
- § 167. Wirksamwerden der bedingten Kapitalerhöhung
- § 168. Anmeldung der Ausgabe von Bezugsaktien
 
- 
                Dritter Unterabschnitt § 169. - § 173.
 Genehmigtes Kapital
- 
                Vierter Unterabschnitt § 174.
 Wandelschuldverschreibungen. Gewinnschuldverschreibungen
 
- 
                
- 
                DRITTER ABSCHNITT § 175. - § 194.
 Maßnahmen der Kapitalherabsetzung- 
                Erster Unterabschnitt § 175. - § 181.
 Ordentliche Kapitalherabsetzung
- 
                Zweiter Unterabschnitt § 182. - § 191.
 Vereinfachte Kapitalherabsetzung- § 182. Voraussetzungen
- § 183. Auflösung von Rücklagen
- § 184. Verbot von Zahlungen an die Aktionäre
- § 185. Einstellung von Beträgen in die gebundene Kapitalrücklage bei zu hoch angenommenen Verlusten
- § 186. Beschränkung der Einstellung von Beträgen in die gebundenen Rücklagen
- § 187. Gewinnausschüttung. Gläubigerschutz
- § 188. Rückwirkung der Kapitalherabsetzung
- § 189. Rückwirkung der Kapitalherabsetzung bei gleichzeitiger Kapitalerhöhung
- § 190. Gewinn- und Verlustrechnung
- § 191. Veröffentlichung
 
- 
                Dritter Unterabschnitt § 192. - § 194.
 Kapitalherabsetzung durch Einziehung von Aktien
 
- 
                
 
- 
                
- 
                SIEBENTER TEIL § 195. - § 202.
 Anfechtbarkeit und Nichtigkeit der Hauptversammlungsbeschlüsse und der vom Vorstand festgestellten Jahresabschlüsse- 
                ERSTER ABSCHNITT § 195. - § 198.
 Anfechtbarkeit
- 
                ZWEITER ABSCHNITT § 199. - § 202.
 Nichtigkeit
 
- 
                
- 
                ACHTER TEIL § 203. - § 218.
 Auflösung und Nichtigkeit der Gesellschaft- 
                ERSTER ABSCHNITT § 203. - § 215.
 Auflösung- 
                Erster Unterabschnitt § 203. - § 204.
 Auflösungsgründe und Anmeldung
- 
                Zweiter Unterabschnitt § 205. - § 215.
 Abwicklung- § 205. Notwendigkeit der Abwicklung
- § 206. Abwickler
- § 207. Anmeldung der Abwickler
- § 208. Aufruf der Gläubiger
- § 209. Pflichten der Abwickler
- § 210. Vertretung der aufgelösten Gesellschaft durch die Abwickler
- § 211. Eröffnungsbilanz, Jahresabschluss, Lagebericht und Corporate Governance-Bericht
- § 212. Verteilung des Vermögens
- § 213. Gläubigerschutz
- § 214. Schluß der Abwicklung
- § 215. Fortsetzung einer aufgelösten Gesellschaft
 
 
- 
                
- 
                ZWEITER ABSCHNITT § 216. - § 218.
 Nichtigkeit der Gesellschaft
 
- 
                
- 
                NEUNTER TEIL § 219. - § 234b.
 Verschmelzung- 
                Erster Abschnitt § 219. - § 233.
 Verschmelzung von Aktiengesellschaften- § 219. Begriff der Verschmelzung
- 
                Erster Unterabschnitt § 220. - § 232.
 Verschmelzung durch Aufnahme- § 220. Vorbereitung der Verschmelzung
- § 220a. Verschmelzungsbericht
- § 220b. Prüfung der Verschmelzung
- § 220c. Prüfung durch den Aufsichtsrat
- § 221. Beschlüsse der Hauptversammlung
- § 221a. Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlung
- § 222. Notarielle Beurkundung des Verschmelzungsvertrags
- § 223. Erhöhung des Grundkapitals zur Durchführung der Verschmelzung
- § 224. Unterbleiben der Gewährung von Aktien
- § 225. Anmeldung der Verschmelzung
- § 225a. Eintragung der Verschmelzung
- § 225b. Ausschluß von Anfechtungsklagen
- § 225c. Gerichtliche Überprüfung des Umtauschverhältnisses, Antragsberechtigte
- § 225d. Verzicht
- § 225e. Verfahren
- § 225f. Gemeinsamer Vertreter
- § 225g. Gremium zur Überprüfung des Umtauschverhältnisses
- § 225h. Streitschlichtung durch das Gremium
- § 225i. Wirksamkeit von Entscheidungen und Vergleichen
- § 225j. Verzinsung barer Zuzahlungen, Ausgabe zusätzlicher Aktien
- § 225k. Bekanntmachungen
- § 225l. Kosten
- § 225m. Bestellung, Verschwiegenheitspflicht und Vergütungsansprüche der Mitglieder des Gremiums
- § 226. Gläubigerschutz
- § 227. Schadenersatzpflicht der Verwaltungsträger der übertragenden Gesellschaft
- § 228. Durchführung des Schadenersatzanspruchs
- § 229. Schadenersatzpflicht der Verwaltungsträger der übernehmenden Gesellschaft
- § 230. Anfechtung des Verschmelzungsbeschlusses der übertragenden Gesellschaft
- § 231. Vereinfachte Verschmelzung
- § 232. Vereinfachte Verschmelzung bei Aufnahme durch den Alleingesellschafter oder bei Verzicht aller Aktionäre
 
- 
                Zweiter Unterabschnitt § 233.
 Verschmelzung durch Neugründung
 
- 
                Zweiter Abschnitt § 234. - § 234b.
 Rechtsformübergreifende Verschmelzung
 
- 
                
- 
                ZEHNTER TEIL § 235. - § 238.
 Vermögensübertragung. Gewinngemeinschaft
- 
                ELFTER TEIL § 239. - § 253.
 Umwandlung- 
                Erster Abschnitt § 239. - § 244.
 Umwandlung einer Aktiengesellschaft in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- 
                ZWEITER ABSCHNITT § 245. - § 253.
 Umwandlung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung in eine Aktiengesellschaft- § 245. Voraussetzungen
- § 246. Durchführung der Umwandlung
- § 247. Gründungsprüfung und Verantwortlichkeit der Gesellschafter
- § 248. Anmeldung des Umwandlungsbeschlusses
- § 249. Inhalt der Veröffentlichung der Eintragung
- § 250. Wirkung der Eintragung
- § 251. Veröffentlichung der Bilanz
- § 252. Umtausch der Geschäftsanteile
- § 253. Barabfindung widersprechender Gesellschafter
 
 
- 
                
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                ZWÖLFTER TEIL § 254.
 Inländische Zweigniederlassungen ausländischer Aktiengesellschaften
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                DREIZEHNTER TEIL § 255. - § 258.
 Strafbestimmung
- 
                VIERZEHNTER TEIL § 259. - § 261.
 Sonderbestimmungen für öffentliche Verkehrsunternehmungen, Unternehmungen des Post- und Fernmeldewesens und gemeinnützige Bauvereinigungen
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                FÜNFZEHNTER TEIL § 262. - § 273.
 Übergangs- und Schlußbestimmungen- 
                ERSTER ABSCHNITT § 262. - § 265.
 Inkrafttreten
- 
                ZWEITER ABSCHNITT § 266. - § 269.
 Frühere Berechtigungen
- 
                DRITTER ABSCHNITT § 270. - § 272.
 Andere Rechtsvorschriften
- 
                VIERTER ABSCHNITT § 273.
 Vollziehung
 
- 
                
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                Anlage 1 Anlage 1