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Dokument-ID: 146262

Vorschrift

Aktiengesetz (AktG)

Inhaltsverzeichnis

§ 156. Wirksamwerden der Kapitalerhöhung

idF BGBl. I Nr. 71/2009 | Datum des Inkrafttretens 01.08.2009

Mit der Eintragung der Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals ist das Grundkapital erhöht.