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Dokument-ID: 146200

Vorschrift

Aktiengesetz (AktG)

Inhaltsverzeichnis

§ 99. Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Aufsichtsratsmitglieder

idF BGBl. I Nr. 71/2009 | Datum des Inkrafttretens 01.08.2009

Für die Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Aufsichtsratsmitglieder gilt § 84 über die Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder sinngemäß.