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Dokument-ID: 146288

Vorschrift

Aktiengesetz (AktG)

Inhaltsverzeichnis

§ 177. Wirksamwerden der Kapitalherabsetzung

idF BGBl. I Nr. 71/2009 | Datum des Inkrafttretens 01.08.2009

Mit der Eintragung des Beschlusses über die Herabsetzung des Grundkapitals ist das Grundkapital herabgesetzt.