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Dokument-ID: 1022841
13 Rechtsmittelverfahren
Die GPLB prüft und liefert ein Ergebnis, den Bescheid verfasst aber jede Stelle separat. Unternehmen müssen daher weiterhin bei der jeweiligen Stelle (ÖGK, Betriebsstätten-Finanzamt bzw Gemeinde) Beschwerde einlegen (vgl sage 2019, oS).