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Dokument-ID: 1279449
2.1 Allgemeines
Unterhaltsansprüche sind eine wesentliche rechtliche Folge eines Eltern-Kind-Verhältnisses wie auch einer Ehe und können auch eine wesentliche wirtschaftliche Scheidungfolge sein. Die Geltendmachung (oder ggf auch Abwehr) von Unterhaltsansprüchen ist daher ein regelmäßiger Gegenstand der anwaltlichen Praxis.