Neu
Dokument-ID: 1279330
1.3 Anerkennung nach dem Luxemburger Übereinkommen (EheÜ, CIEC-Übereinkommen
Das EheÜ (BGBl 43/1978 idF BGBl III 58/2001) ist vor allem im Verhältnis zur Türkei maßgeblich und ist hier auf jene Entscheidungen anzuwenden, die nach dem Inkrafttreten mit 10.12.1977 ergangen sind (vgl Art 12 EheÜ), wobei hier auch ergänzend der bestehende bilaterale Vertrag zu berücksichtigen ist.