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Dokument-ID: 1279688
2.4.5 Bilaterale Grundlagen für die Vollstreckung
Aus österreichischer Sicht ist weiters – außerhalb der Mitgliedstaaten der EU – auf folgende Verträge Grundlage für die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltsentscheidungen zu verweisen: