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Neu Dokument-ID: 1279286

Oliver Frohner | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.2.5 „Vereinbarung“ iSd Brüssel IIb-VO

Eine „Vereinbarung“ iSd Brüssel IIb-VO ist für die Zwecke des Kapitels IV der VO ein Schriftstück, das keine öffentliche Urkunde ist, in den in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallenden Angelegenheiten von den Parteien erstellt wurde und von einer von einem Mitgliedstaat der Kommission hierzu gem Art 103 Brüssel IIb-VO mitgeteilten Behörde eingetragen wurde (Art 2 Abs 2 Z 3 Brüssel IIb-VO).

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