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Dokument-ID: 1279683
2.4.3 Haager Unterhaltsvollstreckungsübereinkommen (HUVÜ)
Anwendungsbereich
Das HUVÜ regelt die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen, die den Unterhaltsanspruch eines ehelichen, nicht ehelichen oder adoptierten Kindes zum Gegenstand haben, das unverheiratet ist und das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.