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Dokument-ID: 1279457
2.4.1 Anerkennung und Vollstreckung iSd Europäischen Unterhaltsverordnung (EuUVO)
Stammt eine in Österreich zu vollstreckende Unterhaltsentscheidung aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union kommt es seit 18.06.2011 grundsätzlich zur Anwendung der diesbezüglichen Bestimmungen der EuUVO.