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Dokument-ID: 726029

Vorschrift

NÖ Bauordnung 2014 (NÖ BO 2014)

Inhaltsverzeichnis

§ 3. Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde

idF LGBl. Nr. 1/2015 | Datum des Inkrafttretens 01.02.2015

Aufgaben, die nach diesem Gesetz von der Gemeinde zu besorgen sind, fallen in den eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde.