Achtung Wartungsarbeiten!

Diese Seite ist aufgrund von Wartungsarbeiten am Montag 17. August 2026 von 15:30 bis ca 18 Uhr nicht verfügbar.
Wir danken für Ihr Verständnis!

Dokument-ID: 622500

Vorschrift

Oö. Bautechnikgesetz 2013 (Oö. BauTG 2013)

Inhaltsverzeichnis

§ 76. Marktüberwachungsbehörde

idF LGBl Nr. 89/2014 | Datum des Inkrafttretens 01.01.2015

Mit der Durchführung der Marktüberwachung wird das Österreichische Institut für Bautechnik betraut.

(LGBl. 89/2014)