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Dokument-ID: 056592

Vorschrift

Steiermärkisches Baugesetz (Stmk BauG)

Inhaltsverzeichnis

§ 119g. Übergangsbestimmung zur Novelle LGBl Nr. 88/2008

idF LGBl. Nr. 88/2008 | Datum des Inkrafttretens 30.08.2008

Die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Novelle LGBl. Nr. 88/2008 anhängigen Verfahren sind nach den bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Novelle geltenden Bestimmungen zu Ende zu führen.

(LGBl. Nr. 88/2008)