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Dokument-ID: 056593

Vorschrift

Steiermärkisches Baugesetz (Stmk BauG)

Inhaltsverzeichnis

§ 119h. Übergangsbestimmung zur Novelle LGBl. Nr. 13/2010

idF LGBl. Nr. 13/2010 | Datum des Inkrafttretens 03.03.2010

Die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Novelle LGBl. Nr. 13/2010 anhängigen Verfahren sind nach den bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Novelle geltenden Bestimmungen zu Ende zu führen.

(LGBl. Nr. 13/2010)