Neu
Dokument-ID: 1125310
9.1 Abgrenzung Sitzverlegung/Anschriftsänderung
Sitz und Geschäftsanschrift
Da für Zustellungen an den Rechtsträger der Sitz allein (vor allem in größeren Städten) nicht immer ausreichend war, wird bei jedem Rechtsträger auch die für Zustellungen maßgebliche Geschäftsanschrift in das Firmenbuch eingetragen (§ 3 Abs 1 Z 4 FBG).