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Walter Szöky | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.1 Firmenbuchanmeldung und Beilagen

Auflösung der KG

Anmeldepflichtige Gesellschafter

Die Eintragung der Auflösung einer Kommanditgesellschaft ist von sämtlichen (vertretungsbefugten und auch nicht vertretungsbefugten) unbeschränkt haftenden Gesellschaftern und sämtlichen Kommanditisten zur Eintragung in das Firmenbuch anzumelden (siehe § 143 Abs 1 UGB). Diese Anmeldung muss gerichtlich oder notariell beglaubigt unterfertigt sein (§ 11 UGB) und gliedert sich idR in eine Sachverhaltsdarstellung und einen konkreten Eintragungsantrag:

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