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Dokument-ID: 1187006
10.1 Eintragungsvoraussetzungen
Eintragung eines Vertreters der Verlassenschaft
Für den Fall, dass ein im Firmenbuch eingetragener Einzelunternehmer stirbt, ist – auf Antrag – beim zuständigen Rechtsträger der Vertreter der Verlassenschaft einzutragen (§ 32 Abs 2 UGB iVm § 4 Z 2 FBG).