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Neu Dokument-ID: 1125357

Walter Szöky | Praxiswissen | Fachbeitrag

11.1 Ordentliche/nominelle Kapitalherabsetzung

Allgemeine Anmerkungen

Eine Herabsetzung des Stammkapitals ist jede Verminderung der im Gesellschaftsvertrag bestimmten Höhe des Stammkapitals.

Die Kapitalherabsetzung bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist nur mittels Änderung des Gesellschaftsvertrages möglich. Es sind daher vorwiegend die §§ 49 ff, insbesondere die §§ 54 ff GmbHG maßgebend. Eine schriftliche Beschlussfassung im Umlaufweg ist ausgeschlossen.

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