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Vorschrift | Inhaltsverzeichnis

Chemikalienverordnung 1999 (ChemV 1999)

idF BGBl II 393/2008

Verordnung des Bundesministers für Umwelt, Jugend und Familie und – soweit es sich um die Einstufung von gefährlichen Stoffen in Form der Stoffliste gemäß § 21 Abs. 7 ChemG 1996 hinsichtlich der gefährlichen Eigenschaften sehr giftig, giftig und gesundheitsschädlich handelt – der Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz betreffend die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung von gefährlichen Stoffen und Zubereitungen sowie das Sicherheitsdatenblatt (Chemikalienverordnung 1999 – ChemV 1999)

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