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Felix Schneider | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.4.3 Allgemeine Bedingungen für Geldstrafen

Verantwortlichkeit juristischer Personen und eingetragener Personengesellschaften

Das NISG 2026 sieht vor, dass Verwaltungsstrafen gegen juristische Personen und eingetragene Personengesellschaften verhängt werden können.

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