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Felix Schneider | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.2 Anwendungsbereich: Wer ist erfasst?

Grundsatz: Sektoren + Unternehmensgröße (Size-Cap)

Die NIS-2-Richtlinie erfasst grundsätzlich öffentliche oder private Einrichtungen der in Anhang I oder II genannten Art, sofern sie mindestens als mittlere Unternehmen im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG • [Fußnote: Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K [2003] 1422), ABl L 124 vom 20.5.2003, S 36–41. einzustufen sind oder die dort vorgesehenen Schwellenwerte überschreiten. Praktisch bedeutet dies, dass kleine und Kleinstunternehmen grundsätzlich ausgenommen sind, sofern kein größenunabhängiger Erfassungstatbestand eingreift. Die Größenprüfung richtet sich nach Beschäftigtenzahl, Jahresumsatz und Jahresbilanzsumme sowie nach den Regeln über Partner- und verbundene Unternehmen. • [Fußnote: NIS‑2‑Richtlinie, Art 2 Abs 1.

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