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Felix Schneider | Praxiswissen | Fachbeitrag

1 Die NIS-2-Richtlinie und ihre Anforderungen

Kurzüberblick

Die NIS‑2‑Richtlinie (EU) 2022/2555 schafft EU-weit einen harmonisierten Mindeststandard für Cybersicherheit mit dem Ziel eines „hohen gemeinsamen Cybersicherheitsniveaus“ innerhalb der Union. • [Fußnote: Richtlinie (EU) 2022/2555 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der Union, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr 910/2014 und der Richtlinie (EU) 2018/1972 sowie zur Aufhebung der Richtlinie (EU) 2016/1148 (NIS-2-Richtlinie), ABl L 333 vom 27.12.2022, S 80–152, 80, Art 1 Abs 1.

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