© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1277148

Felix Schneider | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.4.10 Dokumentation und Nachweise als Verteidigungsmittel

Dokumentation ist im Rahmen des NISG 2026 kein bloßer Formalakt, sondern ein wesentliches Element der Nachweisführung gegenüber der Cybersicherheitsbehörde. Sie kann in Aufsichts-, Durchsetzungs- und Verwaltungsstrafverfahren von erheblicher Bedeutung sein. Bei der Strafbemessung sind insbesondere bereits umgesetzte Risikomanagementmaßnahmen zur Verhinderung oder Verringerung materieller oder immaterieller Schäden sowie der Umfang der Zusammenarbeit mit der Cybersicherheitsbehörde zu berücksichtigen. • [Fußnote: NISG 2026, § 39 Abs 7 Z 6 und 8; § 44 Abs 6. Auch die Einhaltung genehmigter Verhaltensregeln oder Zertifizierungsverfahren kann bei der Bewertung berücksichtigt werden. • [Fußnote: NISG 2026, § 39 Abs 7 Z 7.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Praxishandbuch Cybersicherheit in unserem Shop! Zum Shop