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Felix Schneider | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.4.6 Aufsicht und Durchsetzung als Vorfeld der Sanktion

Aufsichtsmaßnahmen

Zur Überprüfung der Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen verfügt die Cybersicherheitsbehörde über umfassende Aufsichtsbefugnisse. Gegenüber wesentlichen Einrichtungen kann sie insbesondere Kontrollen der Umsetzung der Cybersicherheits-Risikomanagementmaßnahmen durchführen, Sicherheitsscans vornehmen, Informationen und Unterlagen anfordern sowie Zugang zu Daten und sonstigen Informationen verlangen. Darüber hinaus kann sie Ad-hoc-Prüfungen durchführen. • [Fußnote: NISG 2026, § 38 Abs 1.

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