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Neu Dokument-ID: 1277131

Felix Schneider | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.3.7 Freiwillige Meldungen

§ 37 NISG 2026 eröffnet natürlichen und juristischen Personen die Möglichkeit, Cybersicherheitsvorfälle, Cyberbedrohungen sowie Beinahevorfälle freiwillig an das zuständige Computer-Notfallteam (CSIRT) zu melden. § 37 NISG 2026 ergänzt die Berichtspflichten nach § 34 NISG 2026 um die Möglichkeit freiwilliger Meldungen. • [Fußnote: NISG 2026, § 37.

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