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Dokument-ID: 1277063
3.1.8 Selbstidentifikation und Registrierungspflicht
Selbstidentifikation als Organisationsaufgabe
Das NISG 2026 geht von einer eigenverantwortlichen Prüfung der Betroffenheit durch die Einrichtungen aus. Zwar führt die Cybersicherheitsbehörde ein Register der wesentlichen und wichtigen Einrichtungen sowie der Einrichtungen, die Domänennamen-Registrierungsdienste erbringen. • [Fußnote: NISG 2026, § 29 Abs 1.]