2.5 Umsetzungspraxis
Umsetzungslogik in der Organisation
Eine praxistaugliche Umsetzung beginnt mit einer rechtlichen und technischen Betroffenheitsanalyse. Zunächst ist festzustellen, welche Rechtsträger welche Dienste erbringen, welchen Sektoren und Teilsektoren diese Dienste zuzuordnen sind, ob Größenwerte erreicht werden, ob Sondertatbestände eingreifen und ob Österreich territorial zuständig ist. Danach sind Registrierung, Kontaktstelle, Risikomanagementmaßnahmen, Meldeprozess, Lieferkettenprüfung, Leitungsorganbefassung, Schulungen, Selbstdeklaration und Nachweisführung aufzusetzen.