2.3 Aufsicht und Durchsetzung
Zuständige Behörden und operative Strukturen
Das NISG 2026 schafft mit dem Bundesamt für Cybersicherheit eine bundesweit zuständige Cybersicherheitsbehörde. Diese nimmt unter anderem Aufgaben der nationalen Koordination, der zentralen Anlaufstelle, der Vertretung in europäischen Gremien, der Ermächtigung von CSIRTs, der Zulassung unabhängiger Prüfer, der Entgegennahme und Analyse von Meldungen sowie der Aufsichts- und Durchsetzungsmaßnahmen gegenüber wesentlichen und wichtigen Einrichtungen wahr. • [Fußnote: NISG 2026, § 4 Abs 1 Z 1 bis 15.] Die Cybersicherheitsbehörde hat ihren Sitz in Wien. • [Fußnote: NISG 2026, § 3b Abs 3.]