2.2 Zentrale Pflichten
Registrierung und Kontaktstelle
Wesentliche und wichtige Einrichtungen sowie Einrichtungen, die Domänennamen-Registrierungsdienste erbringen, müssen sich bei der Cybersicherheitsbehörde registrieren. • [Fußnote: NISG 2026, § 29 Abs 2.] Die Registrierung hat elektronisch über das USP (Unternehmensserviceportal) zu erfolgen. Zu übermitteln sind insbesondere Name, Anschrift, aktuelle Kontaktdaten, Sektor und Teilsektor, Art der Einrichtung, Mitgliedstaaten der Diensterbringung, gegebenenfalls IP-Adressbereiche, Hauptniederlassung und Informationen zu den Schwellenwerten sowie zur Einordnung als wesentliche oder wichtige Einrichtung. • [Fußnote: NISG 2026, § 29 Abs 2 Z 1 bis 7.]