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Felix Schneider | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.2 Zentrale Pflichten

Registrierung und Kontaktstelle

Wesentliche und wichtige Einrichtungen sowie Einrichtungen, die Domänennamen-Registrierungsdienste erbringen, müssen sich bei der Cybersicherheitsbehörde registrieren. • [Fußnote: NISG 2026, § 29 Abs 2. Die Registrierung hat elektronisch über das USP (Unternehmensserviceportal) zu erfolgen. Zu übermitteln sind insbesondere Name, Anschrift, aktuelle Kontaktdaten, Sektor und Teilsektor, Art der Einrichtung, Mitgliedstaaten der Diensterbringung, gegebenenfalls IP-Adressbereiche, Hauptniederlassung und Informationen zu den Schwellenwerten sowie zur Einordnung als wesentliche oder wichtige Einrichtung. • [Fußnote: NISG 2026, § 29 Abs 2 Z 1 bis 7.

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