3.3.1 Überblick über die Pflichtengruppen
Das NISG 2026 begründet für wesentliche und wichtige Einrichtungen einen einheitlichen Pflichtenkern, der sich in mehrere zentrale Umsetzungspflichten gliedern lässt. Den Ausgangspunkt bildet die Registrierung, die eine strukturierte Übermittlung der gesetzlich vorgesehenen Angaben an die Cybersicherheitsbehörde erfordert. • [Fußnote: NISG 2026, § 29.] Den materiellen Schwerpunkt des Gesetzes bilden die Cybersicherheits-Risikomanagementmaßnahmen. • [Fußnote: NISG 2026, § 32.] Ergänzend verpflichtet das NISG 2026 die Leitungsorgane, die Umsetzung dieser Maßnahmen sicherzustellen und deren Einhaltung zu überwachen. • [Fußnote: NISG 2026, § 31.]