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Dokument-ID: 1198821
3.3.2 Auswirkungen auf Unternehmen
Anwendungsbereiche und betroffene Branchen
Die Verordnung gilt für alle Wirtschaftsakteure – natürliche oder juristische Personen –, die Produkte auf dem EU-Markt bereitstellen, unabhängig von Größe, Sitz oder Branche (Art 1). Sie umfasst die gesamte Lieferkette, von der Rohstoffgewinnung bis zur Verarbeitung, einschließlich Online-Vertrieb. Besonders betroffene Branchen sind: