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Karin Zahiragic | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.3 Die EU-Taxonomie-Verordnung und ihre Nachfolgerverordnungen

Im Juni 2020 wurde auf europäischer Ebene die EU-Taxonomie-Verordnung, Nr 2020/852, beschlossen. Sie setzt sich zum Ziel, dass nur jene Wirtschaftstätigkeiten als „grün“ gelten, die zur Erreichung der sechs Umweltziele beitragen. Zu den sechs Umweltzielen gehören der Klimaschutz, die Klimawandelanpassung, die nachhaltige Nutzung und der Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, die Vermeidung und die Verminderung der Umweltverschmutzung sowie der Schutz und die Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme. Auch dürfen die Umweltziele nicht zur erheblichen Beeinträchtigung der anderen Umweltziele führen.

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