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Dokument-ID: 1116617
3.6 Wettbewerbswidriges Verhalten – GRI 206
Die Anforderungen aus diesem Themenbereich konzentrieren sich auf wettbewerbswidriges Verhalten, insbesondere zur Kartell- und Monopolbildung.
Als relevant für wettbewerbswidriges Verhalten werden Absprachen, Produktionsbeschränkungen und Quoten, um dem Wettbewerb zu beeinflussen, gesehen. Das können Preisabsprachen, Marktpositionsmissbrauch, Fusionen oder andere unfaire Geschäftspraktiken sein.