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Margit Holzhammer | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.6 Wettbewerbswidriges Verhalten – GRI 206

Die Anforderungen aus diesem Themenbereich konzentrieren sich auf wettbewerbswidriges Verhalten, insbesondere zur Kartell- und Monopolbildung.

Als relevant für wettbewerbswidriges Verhalten werden Absprachen, Produktionsbeschränkungen und Quoten, um dem Wettbewerb zu beeinflussen, gesehen. Das können Preisabsprachen, Marktpositionsmissbrauch, Fusionen oder andere unfaire Geschäftspraktiken sein.

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