Neu
Dokument-ID: 1173959
5.5 Digitale Berichterstattung
Die Richtlinie 2013/34/EU schreibt nicht vor, dass der Lagebericht in digitalem Format vorgelegt werden muss, was es schwieriger macht, die Informationen, über die Bericht erstattet wurde, zu finden und zu nutzen. Die Nutzer von Nachhaltigkeitsinformationen erwarten aber zunehmend, dass diese Informationen in digitalem Format auffindbar, vergleichbar und maschinenlesbar sind.