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Helmut Siller | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.2 GRI 103/GRI 3 – Angaben zu wesentlichen Themen

Nummer

Berichtsfeld

Vorschlag der Methode lt Autor

Inhalt lt GRI

103-1/3-1

Verfahren zur Bestimmung wesentlicher Themen

Am besten verbal bzw in Tabellen- oder Matrix-Form:

Die Organisation muss:

a. das Verfahren beschreiben, das sie zur Bestimmung ihrer wesentlichen Themen angewandt hat, einschließlich:

i. wie sie tatsächliche und potenzielle negative und positive Auswirkungen auf die Wirtschaft, die Umwelt und die Menschen, einschließlich der Auswirkungen auf Menschenrechte, im Rahmen ihrer Aktivitäten und Geschäftsbeziehungen bestimmt hat

ii. wie sie die Auswirkungen für die Berichterstattung auf der Grundlage ihrer Erheblichkeit priorisiert hat;

b. die Interessengruppen und Expert:innen angeben, deren Ansichten in das Verfahren zur Festlegung der wesentlichen Themen eingeflossen sind.

103-1/3-2

Liste der wesentlichen Themen

Am besten in Tabellenform mit Kommentaren:

Die Organisation muss:

a. ihre wesentlichen Themen aufführen

b. Änderungen an der Liste der wesentlichen Themen im Vergleich zum vorherigen Berichtszeitraum berichten.

103-1/3-3

Management von wesentlichen Themen

Am besten verbal:

Für jedes wesentliche Thema, das unter Angabe 3-2 aufgeführt wird, muss die Organisation:

a. die tatsächlichen und potenziellen negativen und positiven Auswirkungen auf Wirtschaft, Umwelt und Menschen, einschließlich der Auswirkungen auf Menschenrechte, beschreiben

b. berichten, ob die Organisation durch ihre Aktivitäten oder als Ergebnis ihrer Geschäftsbeziehungen in die negativen Auswirkungen involviert ist, und die Aktivitäten oder Geschäftsbeziehungen beschreiben

c. ihre Richtlinien oder Verpflichtungen in Bezug auf das wesentliche Thema beschreiben

d. Maßnahmen beschreiben, die ergriffen wurden, um das Thema und die damit verbundenen Auswirkungen zu handhaben, unter anderem:

i. Maßnahmen zur Verhinderung oder Abschwächung potenzieller negativer Auswirkungen

ii. Maßnahmen zur Bewältigung tatsächlicher negativer Auswirkungen, einschließlich Maßnahmen, um für deren Abhilfe zu sorgen oder an deren Abhilfe mitzuwirken

iii. Maßnahmen zum Umgang mit tatsächlichen und potenziellen positiven Auswirkungen;

e. die folgenden Informationen über die Nachverfolgung der Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen berichten:

i. Verfahren, die zur Nachverfolgung der Wirksamkeit der Maßnahmen eingesetzt werden

ii. Ziele, Vorgaben und Indikatoren, die zur Bewertung der Fortschritte verwendet werden

iii. die Wirksamkeit der Maßnahmen, einschließlich der Fortschritte bei der Erreichung der Ziele und Vorgaben

iv. gewonnene Erkenntnisse und wie diese in die betrieblichen Strategien und Verfahren der Organisation eingeflossen sind

f. Beschreibung, wie die Einbindung von Interessengruppen die ergriffenen Maßnahmen (3-3-d) und die Beurteilung der Wirksamkeit der Maßnahmen (3-3-e) beeinflusst haben.

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