1.1 Die Kreislaufwirtschaft innerhalb der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Innerhalb der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) wird Kreislaufwirtschaft und nachhaltige Ressourcennutzung vor allem innerhalb des ESRS (European Sustainability Regulation Standard) Standard E5 „Ressource Use and Circular Economy“ abgedeckt (EFRAG, 2022). Berichtspflichtige Unternehmen, welche auf Basis der doppelten Wesentlichkeitsanalyse kreislauf-/ressourcenspezifische Themen als wesentlich definieren, sind verpflichtet, entsprechende Angaben – insbesondere zu Ressourcenzuflüssen (Art der Ressourcen, Kreislauffähigkeit, Umfang etc) und Ressourcenabflüssen (Produkte, Materialien, Abfälle etc) – offenzulegen.