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Dokument-ID: 1115680
4.2 Offenlegungspflicht
Unternehmen, die zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (NFI-Richtlinie 2014/95/EU bzw CSRD) verpflichtet sind, sind gem Art 8 EU-Taxonomie-Verordnung auch verpflichtet in der nichtfinanziellen Erklärung bzw dem Nachhaltigkeitsbericht Angaben darüber aufzunehmen, wie und in welchem Umfang die Tätigkeit des Unternehmens mit Wirtschaftstätigkeiten verbunden ist, die als ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten einzustufen sind.