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Dokument-ID: 1115669
2.5.8 Externe Prüfpflicht von Nachhaltigkeitsinformationen
Um die Verlässlichkeit der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu erhöhen, ist für alle nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Unternehmen/Gruppen eine externe Abschlussprüfung verpflichtend vorgesehen. Der Abschlussprüfer des Jahresabschlusses des Unternehmens muss nicht auch die Nachhaltigkeitsberichterstattung prüfen.