3.3 EU-Verordnung über das Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten (Forced Labour Regulation)
Einleitung
Die Bekämpfung von Zwangsarbeit in globalen Lieferketten ist ein zentrales Anliegen der Europäischen Union, um Menschenrechtsverletzungen zu verhindern und nachhaltiges Wirtschaften zu fördern. Die Verordnung über das Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten (Forced Labour Regulation, FLR) verbietet ab Dezember 2027 die Bereitstellung, Einfuhr und den Export solcher Produkte auf dem EU-Markt. Mit geschätzten 25 Millionen Menschen weltweit, die Zwangsarbeit leisten (ILO, 2021), unterstreicht die Verordnung die Dringlichkeit ethischer Lieferketten.