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Dokument-ID: 823061
7.1 Allgemeines
Es gibt 12 Verwaltungsgerichte: Für jedes Bundesland besteht ein eigenes Verwaltungsgericht des Landes. Für den Bund bestehen zwei Verwaltungsgerichte: das Bundesverwaltungsgericht und das Bundesfinanzgericht („9+2-Modell“).