1.2 Örtliche Zuständigkeit
Die Frage der örtlichen Zuständigkeit stellt sich, wenn mehrere Behörden derselben Organisationsstufe (zB Bundeshauptmannschaften, Landesregierungen etc) für die gleichen Angelegenheiten sachlich zuständig sind. Maßgebend für die Beurteilung der örtlichen Zuständigkeit ist zum einen der Amtssprengel der Behörde, der sich aus den Organisationsvorschriften ergibt, und zum anderen der territoriale Anknüpfungspunkt, der vom jeweiligen Materiengesetzgeber festgelegt werden kann.