Neu
Dokument-ID: 1134385
1 Allgemeines
Der Geltungsbereich des Bundesvergabegesetzes 2018 erstreckt sich auf Vergabeverfahren öffentlicher Auftraggeber und sonstiger Auftraggeber, die zur Anwendung von Bestimmungen des BVergG 2018 verpflichtet sind.