Neu
Dokument-ID: 1105582
16.1 Rechtsmittel gegen die Beschwerdevorentscheidung
Vorbemerkungen
Im Verfahren über Bescheidbeschwerden gem Art 130 Abs 1 Z 1 B-VG hat die belangte Behörde die Möglichkeit, den angefochtenen Bescheid innerhalb einer Frist von zwei Monaten aufzuheben, abzuändern oder die Beschwerde zurückzuweisen oder abzuweisen. Die rechtliche Grundlage bildet § 14 VwGVG. Man spricht in einem solchen Fall von der Beschwerdevorentscheidung. Das Rechtsmittel gegen eine solche Beschwerdevorentscheidung ist der Vorlageantrag gem § 15 VwGVG.